Project Description
LEISTUNGSPHASENORIENTIERTES BAUEN
Sökeland & Leimbrink Architekten arbeiten auf Grundlage der Honorarordnung HOAI. Die Höhe des Honorars des Architekten ist in der HOAI, der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, geregelt. Die Berechnungsgrundlage eines Architektenhonorars sind die anrechenbaren Kosten, d. h. die Baukosten für das eigentliche Gebäude einschließlich Installationen. Nicht in die Berechnung fallen Kosten für den Erwerb eines Baugrundstücks, Kosten für Außenanlagen, die Grundstückserschließung oder Kosten für Einrichtungsgegenstände.
Grundsätzlich können die einzelnen Leistungsphasen der HOAI auch in Teilen beauftragt werden.
Die 9 Leistungsphasen nach HOAI
1. Grundlagenermittlung
Wir besprechen mit Ihnen vorab Wünsche, Anforderungen und Budgets. Sie erhalten einen Überblick über benötigte Fachkräfte.
Anteil am Gesamthonorar: 2 %
2. Vorplanung
Wir erstellen im Regelfall mehrere Planskizzen und Vorschläge, die Ihre Anforderungen und Wünsche berücksichtigen. Gleichzeitig erfolgt im Regelfall eine erste Kostenschätzung.
Anteil am Gesamthonorar: 7 %
3. Entwurfsplanung
In dieser Phase werden unsere Planskizzen weiter ausgearbeitet und das Planungskonzept zu einem Entwurf entwickelt. Ebenfalls erfolgen konkretere Kostenberechnungen.
Anteil am Gesamthonorar: 15 %
4. Genehmigungsplanung
Nach Freigabe der Entwürfe durch den Bauherren besorgen wir die notwendigen Genehmigungen bei Ämtern und Behörden und nehmen bei Bedarf Anpassungen an den Entwürfen vor.
Anteil am Gesamthonorar: 3 %
5. Ausführungsplanung
Hier findet die konkrete Umsetzung der Baupläne statt.
Anteil am Gesamthonorar: 25 %
6. Vergabevorbereitung
Nach der genauen Gewerkeaufteilung der Bauleistungen leiten wir im Regelfall ein Vergabeverfahren ein und holen für die Bauherren Angebote ein. Selbstverständlich erfolgt auch eine Kostenkontrolle.
Anteil am Gesamthonorar: 10 %
7. Mitwirkung bei der Vergabe
Wir unterstützen Sie mit unserem Fachwissen bei der endgültigen Vergabe der Handwerksleistungen.
Anteil am Gesamthonorar: 4 %
8: Überwachung des Baufortschritts
Wir überwachen die Ausführung Ihres Objekts auf die Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen, den Leistungsbeschreibungen sowie mit den anerkannten Regeln der Technik. Gleichzeitig überwachen wir für Sie die Einhaltung des gesteckten Zeitplanes.
Anteil am Gesamthonorar: 32 %
9. Dokumentation
In der Leistungsphase 9 führen wir auf Wunsch des Bauherren eine Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen durch.
Diese Leistungen führen wir bei Bedarf im Stundennachweis durch.
Sökeland & Leimbrink / Architektur • Design GmbH
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